Wenn die Polizei mit einem Haftbefehl vor Ihrer Tür steht, kommt dies für die meisten Betroffenen völlig überraschend. Es handelt sich um eine Stresssituation, mit der Sie allein kaum besonnen umgehen können. Dennoch ist es wichtig, sich auch im Hinblick auf die spätere Verteidigung möglichst angemessen zu verhalten.
In jedem Fall benötigen Sie jetzt die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers. Rechtsanwältin Handan Ceylan und Rechtsanwalt Florian Reicke können Ihnen helfen, wenn Sie verhaftet werden. Sie können uns stets unter unserer 24 Stunden-Notfallnummer erreichen. Als erfahrene Strafverteidiger beraten und vertreten wir Sie schnell und kompetent.
Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie als Beschuldigter bei einer Verhaftung beachten sollten.
1. Was ist ein Haftbefehl?
Die Maßnahme, mit der in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am intensivsten in Ihre Rechte als Beschuldigter eingegriffen wird, ist die Anordnung der Untersuchungshaft durch Haftbefehl. Ein Haftbefehl kann nur von einem Richter erlassen werden. Dafür muss zum einen ein sogenannter dringender Tatverdacht gegen Sie bestehen. Daneben muss zusätzlich ein Haftgrund vorliegen.
Folgende Haftgründe sieht das Gesetz vor:
- der Beschuldigte ist flüchtig oder es besteht Fluchtgefahr
- es besteht Verdunkelungsgefahr, weil der Beschuldigte auf Beweismittel oder Zeugen einwirkt und so in den Augen des Gerichts die Gefahr besteht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird
- es besteht Wiederholungsgefahr, weil der Beschuldigte dringend verdächtig ist, weitere Straftaten zu begehen oder die Straftat fortzusetzen.
Das Vorliegen eines Haftgrundes allein reicht allerdings für den Erlass eines Haftbefehls noch nicht aus. Die Untersuchungshaft muss außerdem im Hinblick auf die zu erwartende Strafe verhältnismäßig sein: Beispielsweise ist bei einem erstmaligen Ladendiebstahl in der Regel kein Haftbefehl zu erwarten.
Der Haftbefehl enthält eine kurze Zusammenfassung der Tatvorwürfe und eine Begründung zu den Beweisen, die den Tatverdacht begründen und zum Vorliegen des Haftgrundes. Die meisten Haftbefehle werden dabei auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt.
Werden Sie festgenommen, ohne dass bereits ein Haftbefehl existiert, handelt es sich um eine vorläufige Festnahme: Jedermann ist berechtigt, eine Person auf frischer Tat wegen Fluchtgefahr oder zur Identitätsfeststellung festzuhalten.
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen auch ohne richterliche Anordnung selbstständig tätig werden und einen Tatverdächtigen – bis zum nächsten Tag – vorläufig festnehmen. Dies geht allerdings nur, wenn ihrer Meinung nach in diesem Fall die Voraussetzungen für einen Haftbefehl gegeben sind. Wenn am Folgetag kein Haftbefehl von einem Richter erlassen wird, ist der Betroffene wieder frei zu lassen.
Eine vorläufige Festnahme stellt genau wie die Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls einen schwerwiegenden Eingriff in Ihre Rechte dar.
Zögern Sie bei einer vorläufigen Festnahme oder Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls nicht, uns unverzüglich zu kontaktieren. Wir prüfen sofort, ob der Haftbefehl oder Ihre vorläufige Festnahme überhaupt rechtens ist, und leiten alles in die Wege, um ihre baldige Freilassung zu erreichen.
2. Wie Sie sich bei einer Verhaftung verhalten sollten
Machen Sie ohne Ihren Anwalt keinerlei Angaben zur Sache! Sie haben ein Recht zu Schweigen, dass Sie auch nutzen sollten.
Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen nicht selten, Betroffene sofort nach der Festnahme zu verhören. Lassen Sie sich hierauf nicht ein. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger anzurufen! Bedenken Sie: Die Verhaftung ist für Sie eine belastende Ausnahmesituation. Sie werden kaum in der Lage sein, fehlerfreie und widerspruchsfreie Angaben zu machen. Jede Aussage bei der Polizei, lässt sich nachträglich kaum korrigieren und schränkt möglicherweise später Ihre Verteidigungsmöglichkeiten ein.
Rufen Sie daher möglichst sofort Ihren Strafverteidiger an. Befürchten SIe eine FEstnahme, haben Sie immer unsere Notfallnummer parat, unter der wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar sind.
Sollte man Ihnen nur ein Telefonat gewähren und Sie keinen Kontakt zu einem Strafverteidiger bzw. unsere Telefonnummer zur Hand haben, rufen Sie einen Angehörigen an mit der Bitte, uns als kompetente Strafverteidiger zu kontaktieren.
Auch schon vor einer möglicher Festnahme können wir gegen einen Haftbefehl aktiv werden. Wenn Sie Kenntnis von einem gegen Sie ergangenen Haftbefehl erhalten sollten, sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu stellen. Vielmehr sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden, damit wir gegen den Haftbefehl vorgehen können oder gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen ergreifen können, die eine Haftverschonung ermöglichen.
3. Wie es nach der Verhaftung weitergeht
In Haftsachen ist es sehr wichtig, einen kompetenten und engagierten Verteidiger an der Seite zu haben. Wir werden Sie umgehend in der Untersuchungshaft besuchen, um die weiteren Schritte mit Ihnen zu klären. Wir werden Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nehmen und gegebenenfalls schon Rechtsbehelfe einlegen oder beantragen.
Kurz nach einer Verhaftung finden in der Regel zwei Termine statt. In diesen werden bereits wichtige Entscheidungen getroffen, die für den späteren Verfahrensausgang maßgeblich sind:
1. Vorführtermin
Der erste Termin findet spätestens nach dem Tag der Verhaftung statt. Bei dieser sogenannten Vorführung vor dem Haftrichter wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorliegen und ob dieUntersuchungshaft vollzogen werden solloder ob der Beschuldigte von der Haft verschont werden kann.
Als Ihre Strafverteidiger werden wir Ihnen bei der Vorführung beistehen und gegen den Erlass eines Haftbefehls und gegen den Vollzug der Untersuchungshaft eintreten. Lässt sich der Erlass eines Haftbefehls nicht verhindern, besteht immer noch die Möglichkeit einer Haftverschonung. Gründe für eine Haftverschonung sind beispielsweise:
- ein fester Wohnsitz
- eine feste Arbeitsstelle und
- intakte Familienverhältnisse.
Bei der Haftverschonung wird zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser wird aber nicht vollzogen. Der Richter kann in diesem Fall dem Beschuldigten Weisungen oder Auflagen erteilen, denen er nachkommen muss. Beispielsweise kann der Richter die Meldeauflage erteilen, sich ein- oder mehrmals wöchentlich bei einer Polizeidienststelle zu melden. Die Haftverschonung kann auch von der Zahlung einer Kaution abhängig gemacht werden.
2. Haftprüfung
Kommt eine Haftverschonung bei der Vorführung nicht in Betracht, wird der Haftrichter die Untersuchungshaft anordnen. Wir werden in diesem Fall für Sie einen Antrag auf Haftprüfung stellen.In Berlin erfolgt die Unterbringung in der U-Haft in der Justizvollzugsanstalt Moabit. Unter dem vorgenannten Link finden Sie weitere praktische Hinweise für Betroffene und für Angehörige zu Besuchsmöglichkeiten, Briefverkehr, Unterbringung usw.
Spätestens zwei Wochen nach der Verhaftung findet die erste Haftprüfungbeim zuständigen Gericht statt. In Berlin ist dies im Ermittlungsverfahren das Amtsgericht Tiergarten.
Im Haftprüfungstermin wird in der Regel von einem Ermittlungsrichter geprüft, ob die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft gerechtfertigt ist. Anders als der Vorführungstermin kann die Haftprüfung gründlich vorbereitet werden, denn wir erhalten in der Zwischenzeit Einsicht in die gesamte Ermittlungsakte und alle Beweismittel der Staatsanwaltschaft, auf die sich der Haftbefehl stützt Wir können gegen die Beweise der Staatsanwaltschaft angehen und möglicherweise neue entlastende Umstände in das Verfahren einbringen. Damit bestehen unter Umständen gute Chancen, im Haftprüfungstermin die Aufhebung des Haftbefehls oder eine Haftverschonung zu erreichen. Die Untersuchungshaft darf nur aufrecht erhalten werden, wenn weiterhin ein dringender Tatverdacht vorliegt Ansonsten ist der Haftbefehl aufzuheben.
3. Haftbeschwerde
Neben dem Antrag auf Haftprüfung gibt es noch die Möglichkeit, Haftbeschwerde gegen einen Haftbefehl einzulegen. In diesem Fall wird die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls vom nächsthöheren (Beschwerde)Gericht auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft. Wir werden Sie umfassend beraten, welches Vorgehen in Ihrem Fall am meisten Erfolg verspricht.
4. Bestmögliche Verteidigung in Haftsachen
Rechtsanwältin Ceylan und Rechtsanwalt Reicke in Berlin-Charlottenburg sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Aufgrund unserer langjährigen strafrechtlichen Praxis nehmen wir in Haftsachen vorausschauend und engagiert die nötigen rechtlichen Schritte wahr, um schnellstmöglich eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen. Im Falle einer Inhaftierung verstehen wir uns nicht nur als Strafverteidiger, sondern auch als Ihr Beistand als Inhaftierter und Ansprechpartner für Angehörige.
Sie haben die Vermutung, dass ein Haftbefehl gegen Sie existiert, Sie oder einer Ihrer Angehörigen wurde vorläufig festgenommen oder befindet sich bereits in Untersuchungshaft? Sie erreichen uns jederzeit unter unserer 24h-Notfallnummer.